Britischer Aktivist muss wegen Bibelzitat eine Geldstrafe zahlen
Ultraschallbild eines Kindes. Foto: Catholic Vote
Ein christlicher Lebensschutzaktivist aus Großbritannien will gegen eine Geldstrafe vorgehen, die ihm wegen eines Bibelzitats vor einer Abtreibungseinrichtung auferlegt wurde. Der Mann war verurteilt worden, nachdem er in einer sogenannten Schutz- oder Pufferzone ein Schild mit einem Vers aus Psalm 139 gezeigt hatte. Die Gerichte werteten dies als verbotene Protesthandlung im Umfeld der Einrichtung. Darüber berichtete Catholic Vote.
Nach Auffassung des Gerichts stellte der Bibelvers eine ablehnende Haltung gegenüber Abtreibungsdiensten dar und fiel damit unter die Einschränkungen der geltenden Schutzregelungen. Zwar greife das Gesetz in die Religions- und Meinungsfreiheit ein, diese Einschränkung sei jedoch durch den Schutz von Patientinnen gerechtfertigt. Eine Überprüfung des Urteils durch ein höheres nationales Gericht wurde inzwischen abgelehnt.
Der Aktivist sieht in der Entscheidung einen Eingriff in die Religions- und Meinungsfreiheit und kündigte an, den Fall notfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. Unterstützt wird er von einer christlichen Rechtsorganisation. Der Fall verdeutlicht die anhaltende Debatte in Großbritannien über das Spannungsverhältnis zwischen freien Meinungsäußerungen und Schutzmaßnahmen rund um Abtreibungseinrichtungen.
Zuvor hat die UOJ berichtet, dass das US-Gesundheitsministerium Gewissensrechte im Gesundheitswesen stärkte.
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