EU-Parlament verurteilt Türkei wegen Ausweisung von Christen aus dem Land

Die Flagge der Türkei in Ankara. Foto: Depositphotos

Am 12. Februar 2026 verabschiedete das EU-Parlament auf seiner Plenarsitzung in Straßburg eine Resolution, in der es die Ausweisung ausländischer Christen und Journalisten aus der Türkei unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit verurteilte. Dies geht aus einer offiziellen Pressemitteilung des Parlaments hervor.

Das Dokument wurde mit 502 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 59 Enthaltungen angenommen. Im Text wird darauf hingewiesen, dass die türkischen Behörden unbegründete Gründe der nationalen Sicherheit geltend machen und den von der Ausweisung betroffenen Personen keine angemessenen Verfahrensgarantien gewähren. Die Abgeordneten betonten den fehlenden Zugang zu Beweismitteln und eine wirksame gerichtliche Kontrolle in Ausweisungsfällen.

Das Europäische Parlament forderte Ankara auf, die gerichtliche und administrative Verfolgung ausländischer Journalisten unverzüglich einzustellen und die Ausweisungsverfahren auszusetzen. In Bezug auf Christen forderte das Parlament, die Anwendung der Verwaltungskodices N-82 und G-87, nach denen mindestens 300 ausländische Gläubige als „Bedrohung der nationalen Sicherheit” eingestuft wurden, aufzuheben und die Möglichkeit einer unabhängigen Überprüfung der Entscheidungen zu gewährleisten.

In dem Beschluss ist auch ein Aufruf enthalten, willkürlich deportierte Personen zurückkehren zu lassen. Das Dokument wurde im breiteren Kontext der Diskussion über die Menschenrechtslage, die Religionsfreiheit und die Pressefreiheit in der Türkei sowie im Rahmen eines Pakets von Resolutionen zu Menschenrechtsverletzungen in einer Reihe von Ländern verabschiedet.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass die Türkei offenbar Anschläge auf christliche Kirche zur Weihnachtszeit verhindert hätte.

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