Trump verkündete Erlass für ein „Recht auf Gebet“ an Schulen

Die USA wollen das Recht auf ein persönliches Gebet an Schulen stärken.

Die Regierung der USA hat neue Vorgaben für öffentliche Schulen erlassen, um das Recht auf religiösen Ausdruck von Schülern und Lehrpersonal zu sichern. Kritiker warnen vor einer Aushöhlung der Trennung von Staat und Kirche, während das Weiße Haus von der Wiederherstellung verfassungsmäßiger Freiheiten spricht, berichtete das katholische Nachrichtenportal kath.net am 8. Februar 2026.

In Washington hat Donald Trump das US-Bildungsministerium angewiesen, landesweit neue Richtlinien zum Schutz religiösen Ausdrucks an öffentlichen Schulen zu veröffentlichen. Ziel der Maßnahme ist es, das sogenannte „Recht auf Gebet“ für Schüler und Lehrkräfte rechtlich klarzustellen und abzusichern.

Die neuen Vorgaben sind eine Reaktion auf langjährige gesellschaftliche und juristische Auseinandersetzungen über die Rolle von Religion im staatlichen Bildungssystem. Während Kritiker darin eine Aufweichung der Trennung von Staat und Kirche sehen, betont die Regierung, dass verfassungsmäßige Rechte durch eine zu strikte säkulare Auslegung bislang eingeschränkt worden seien.

Konkret stellen die Richtlinien klar, dass Schüler das Recht haben, in Pausen oder vor Unterrichtsbeginn allein oder gemeinsam zu beten, solange der reguläre Schulbetrieb nicht gestört wird. Auch Lehrkräften wird erlaubt, ihren Glauben privat zu äußern, sofern dabei kein Eindruck staatlicher Beeinflussung oder Nötigung gegenüber Schülern entsteht.

Die Anordnung soll Schulen rechtliche Orientierung geben und bestehende Unsicherheiten im Umgang mit religiösen Praktiken im Schulalltag beseitigen.

Die UOJ berichtete zuvor, dass die Kommission der Republika Srpska für das serbische Athos-Kloster Hilandar zwei Restaurierungsprojekte vorantreibt.

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