Glasgow: Frau erhielt Anklage wegen Gesprächsbereitschaft vor Abtreibungsklinik
KI-generierte Darstellung des Geschehens. Foto: Opposition 24
Am 22. Dezember 2025 erschien die Nachricht, dass eine 75 Jahre alte Frau in Schottland vor Gericht steht, weil sie sich in der Nähe einer Einrichtung für Schwangerschaftsabbrüche aufgehalten hat. Sie trug ein Schild, mit dem sie ihre Bereitschaft zu einem freiwilligen Gespräch signalisierte. Nach eigenen Angaben sprach sie niemanden an und äußerte sich nicht zum Thema Abtreibung. Dennoch wurde sie von der Polizei abgeführt und stundenlang festgehalten. Darüber berichtete Opposition24.
Hintergrund ist eine gesetzlich festgelegte Schutzzone von 200 Metern rund um entsprechende Kliniken. Innerhalb dieses Bereichs kann bereits ein Verhalten als strafbar gelten, das als mögliche Beeinflussung wahrgenommen wird. Was genau darunter fällt, ist rechtlich nicht klar definiert. Beobachter warnen daher, dass auch völlig passive Handlungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes geraten können.
Der Umgang mit der Seniorin hat auch international Kritik ausgelöst. Trotz bekannter gesundheitlicher Einschränkungen wurde sie in einer Zelle festgehalten. Der Fall wird inzwischen als Prüfstein für den Umgang mit Meinungs und Gewissensfreiheit gewertet. Die Gerichtsverhandlung soll im Januar stattfinden.
Zuvor hat die UOJ berichtet, dass in Syrien ein Angriff die christliche Gemeinschaft erschüttert hat.
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