Niederländisches Gericht bestätigte Beschränkungen bei der Sterbehilfe
Symbolbild einer kranken Person. Foto: nrz
Am 02. Dezember 2025 erschien die Benachrichtigung, dass das Berufungsgericht in Den Haag bestätigt hat, dass die niederländischen Vorgaben für Sterbehilfe unverändert bestehen bleiben. Die Klage des Vereins „Kooperative Letzter Wille“, der ein Recht auf einen selbstbestählten Tod ohne medizinische Kontrolle einfordern wollte, wurde damit erneut zurückgewiesen. Die Aktivisten argumentierten, die bestehenden Grenzen griffen in die persönliche Entscheidungsfreiheit ein und verstießen gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darüber berichtet nrz.
Die Richter hielten dagegen, dass der Staat das Verfahren weiterhin an klare medizinische Voraussetzungen knüpfen darf: Ein Arzt muss ein dauerhaftes und unerträgliches Leiden feststellen und prüfen, ob es mögliche Alternativen gibt. Zudem bleibt die Zweitbegutachtung durch einen unabhängigen Kollegen verpflichtend. Aus Sicht des Gerichts dienen diese Vorgaben dem Schutz vulnerabler Menschen und rechtfertigen die Eingriffe in die individuelle Entscheidung.
Trotz strenger Regeln nimmt die Zahl der Fälle zu: Für das Jahr 2024 wurden knapp 10.000 Sterbehilfen gemeldet, ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Die Niederlande unterscheiden weiterhin zwischen aktiver Sterbehilfe, bei der ein Arzt die tödliche Substanz verabreicht, und assistiertem Suizid, bei dem der Patient das Mittel selbst einnimmt.
Zuvor hat die UOJ berichtet, dass die Orthodoxe Jugend München ein gemeinsames Weihnachtssingen ankündigte.
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