Die UOK wendet sich wegen der Kochshow in der Lavra an die Behörden
Jewgenij Klopotenko in der Lavra. Foto: Focus
Der Anwalt der Kiewer Höhlen Lavra, Erzpriester Nikita Chekman, kündigte an, dass die UOK eine Beschwerde bei den Strafverfolgungsbehörden wegen der Kochshow des Gastronomen Jewgenij Klopotenko im Refektorium der Kiewer Lavra vorbereitet.
„Übrigens, wir bereiten jetzt Erklärungen an die Strafverfolgungsbehörden und den Kommissar für Menschenrechte vor, weil die Gefühle von Millionen von Gläubigen von einer solchen Gotteslästerung beleidigt werden“, - schrieb der Anwalt in seinem Telegram-Kanal.
Später berichtete Erzpriester Nikita Chekman, dass Vertreter des Klosters eine Strafanzeige gegen Jewgenij Klopotenko, Akim Galimov und Maxim Ostapenko eingereicht haben. Ihnen wird vorgeworfen, gegen Teil 3 des Artikels 161 des ukrainischen Strafgesetzbuches verstoßen zu haben, und zwar durch vorsätzliche Handlungen, die darauf abzielen, religiösen Hass zu schüren und die Gefühle von Bürgern im Zusammenhang mit ihren religiösen Überzeugungen zu beleidigen, und die von einer organisierten Gruppe begangen wurden.
Die Dreharbeiten in der Refektoriumskirche der Hll. Antonij und Feodosij, einer aktiven Kirche, in der Gottesdienste gefeiert werden, wurden als Missachtung der religiösen Kanones und der Gefühle der Gläubigen angesehen. Indem sie ihre Freude über das Ereignis zum Ausdruck brachten, verletzten Klopotenko und sein Team kirchliche Traditionen und zeigten Respektlosigkeit gegenüber der religiösen Gemeinschaft, so die Lavra.
Am 16. Dezember 2024 äußerte sich der Generaldirektor der Nationalen Reserve „Kiewer Höhlen-Lavra“, Maxim Ostapenko. Maxim Ostapenko kommentierte die Situation und erklärte, man bemühe sich um ein Gleichgewicht zwischen der Bewahrung des spirituellen Erbes und seiner Popularisierung, bedauere aber aufrichtig, dass das Ereignis zu einem Missverständnis geführt und möglicherweise die Gefühle der Gläubigen verletzt habe.
Die Vertreter der Lavra erwarten nun eine rasche Antwort der Strafverfolgungsbehörden.
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