Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung tritt in Deutschland in Kraft

In Deutschland ist es nun erlaubt, jedes Jahr den Geschlechtseintrag zu ändern. Foto: Tagesspiegel

Ab dem 1. November 2024 gilt in Deutschland ein Gesetz zur Selbstbestimmung, berichtet die Ausgabe des Tagesspiegels. Für die Änderung des Geschlechtseintrags in Dokumenten (im Standesamt) ist dann weder ein Gerichtsbeschluss noch ein psychiatrisches Gutachten erforderlich. Erwachsene brauchen nur 25 Euro zu zahlen, um nicht nur ihr Geschlecht, sondern auch ihren Namen zu ändern.

Das Standesamt bietet vier Geschlechtsoptionen an: männlich, weiblich, divers oder garkein Geschlechtseintrag. Jugendliche ab 14 Jahren können ihre Geschlechtsangabe auch mit Zustimmung der Eltern oder im Konfliktfall mit einem Gerichtsbeschluss ändern.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Änderung des Geschlechtseintrags in den Dokumenten nicht zwingend einen medizinischen Eingriff erfordert. Sobald der Geschlechtseintrag in den Dokumenten geändert wurde, ist die Änderung für mindestens ein Jahr wirksam, danach ist eine erneute Anpassung möglich.

Das Gesetz gilt nicht nur für deutsche Staatsbürger. Auch Ausländer mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis können in Deutschland von dem Recht auf Geschlechtsänderung Gebrauch machen. Die Änderungen gelten jedoch nur für Dokumente innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union, während nationale Pässe nach den Gesetzen des Landes der Staatsangehörigkeit geändert werden müssen.

Als das Gesetz in Kraft trat, hatten in Berlin bereits 1.300 Personen einen Antrag gestellt, und es wird mit Warteschlangen vor den Standesämtern gerechnet.

Deutschland ist damit das 17. Land der Welt, das seine Geschlechtervorschriften liberalisiert.

Lesen Sie auch

Österreich: Ministerin Bauer will Verbot der Muslimbruderschaft

Auch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich könnte nach Angaben der ÖVP-Politikerin grundsätzlich von einem geplanten Verbot betroffen sein.

Erzpriester Dionisij Idavajn: „Der Tod ist kein Schlusspunkt“

In der neuen Ausgabe von „Frag den Priester“ spricht der Geistliche über das Leben nach dem Tod, die Seele, das Gericht und die Trauer.

Polnische Orthodoxe Kirche würdigte Ältesten Ephraim bei Klosterkonferenz

Mönche und Nonnen befassten sich in Zwierki mit dem geistlichen Erbe des Athos-Mönchs und seiner Bedeutung für die Wiederbelebung des orthodoxen Klosterlebens.

Katholische Bischöfe gegen Löschung von Einträgen aus dem Taufregister

Ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof soll klären, ob die Löschung eines Eintrags aus einem kirchlichen Taufregister verlangt werden kann.

Patriarch Daniil: Gleichgültigkeit und irdische Bindungen führen von Gott weg

Das bulgarische Kirchenoberhaupt deutete das Gleichnis vom königlichen Hochzeitsmahl als Aufruf zu Glauben, Reue und einem Leben in Christus.

Ein neues Kreuz ziert nun die orthodoxe Kirche im schweizerischen Locarno

Gemeinde der „Allerheiligsten Gottesmutter“ feierte weiteren Meilenstein nach dem Einzug ins eigene Gotteshaus.