Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung tritt in Deutschland in Kraft
In Deutschland ist es nun erlaubt, jedes Jahr den Geschlechtseintrag zu ändern. Foto: Tagesspiegel
Ab dem 1. November 2024 gilt in Deutschland ein Gesetz zur Selbstbestimmung, berichtet die Ausgabe des Tagesspiegels. Für die Änderung des Geschlechtseintrags in Dokumenten (im Standesamt) ist dann weder ein Gerichtsbeschluss noch ein psychiatrisches Gutachten erforderlich. Erwachsene brauchen nur 25 Euro zu zahlen, um nicht nur ihr Geschlecht, sondern auch ihren Namen zu ändern.
Das Standesamt bietet vier Geschlechtsoptionen an: männlich, weiblich, divers oder garkein Geschlechtseintrag. Jugendliche ab 14 Jahren können ihre Geschlechtsangabe auch mit Zustimmung der Eltern oder im Konfliktfall mit einem Gerichtsbeschluss ändern.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Änderung des Geschlechtseintrags in den Dokumenten nicht zwingend einen medizinischen Eingriff erfordert. Sobald der Geschlechtseintrag in den Dokumenten geändert wurde, ist die Änderung für mindestens ein Jahr wirksam, danach ist eine erneute Anpassung möglich.
Das Gesetz gilt nicht nur für deutsche Staatsbürger. Auch Ausländer mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis können in Deutschland von dem Recht auf Geschlechtsänderung Gebrauch machen. Die Änderungen gelten jedoch nur für Dokumente innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union, während nationale Pässe nach den Gesetzen des Landes der Staatsangehörigkeit geändert werden müssen.
Als das Gesetz in Kraft trat, hatten in Berlin bereits 1.300 Personen einen Antrag gestellt, und es wird mit Warteschlangen vor den Standesämtern gerechnet.
Deutschland ist damit das 17. Land der Welt, das seine Geschlechtervorschriften liberalisiert.
Lesen Sie auch
Amsterdam kritisiert Gesetz gegen die UOK in britischen Medien
In der Sendung eines britischen Fernsehsenders sprach Rechtsanwalt Amsterdam über die Folterung von Geistlichen, die Beschlagnahmung von Kirchen und die Verabschiedung eines verfassungswidrigen Gesetzes in der Ukraine.
In der Türkei wird eine unterirdische Kirche restauriert
Die Burg Zerzevan gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe und wird derzeit restauriert.
„Heilung und Nähe zu Gott sind Gnade, nicht selbstverständlich“
Erzpriester Matthias Zierenberg legte das Lukasevangelium über die Heilung der zehn Aussätzigen aus
„So wie der Körper brechen kann, kann auch die Psyche brechen“
Priester Matthias Fröse sprach in einem neuen Videobeitrag über Umgang mit psychischen Erkrankungen
Metropolit Serafim würdigte Rolle der Frau in Familie, Kirche und Gesellschaft
Hirtenbrief der rumänisch-orthodoxen Metropolie zum Weihnachtsfest 2025 veröffentlicht
100 Jahre russisch-orthodoxe Gemeinde heiliger Nikolaus in Lille gefeiert
Metropolit Johannes von Dubna leitete die Jubiläumsfeierlichkeiten der traditionsreichen Gemeinde