Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung tritt in Deutschland in Kraft
In Deutschland ist es nun erlaubt, jedes Jahr den Geschlechtseintrag zu ändern. Foto: Tagesspiegel
Ab dem 1. November 2024 gilt in Deutschland ein Gesetz zur Selbstbestimmung, berichtet die Ausgabe des Tagesspiegels. Für die Änderung des Geschlechtseintrags in Dokumenten (im Standesamt) ist dann weder ein Gerichtsbeschluss noch ein psychiatrisches Gutachten erforderlich. Erwachsene brauchen nur 25 Euro zu zahlen, um nicht nur ihr Geschlecht, sondern auch ihren Namen zu ändern.
Das Standesamt bietet vier Geschlechtsoptionen an: männlich, weiblich, divers oder garkein Geschlechtseintrag. Jugendliche ab 14 Jahren können ihre Geschlechtsangabe auch mit Zustimmung der Eltern oder im Konfliktfall mit einem Gerichtsbeschluss ändern.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Änderung des Geschlechtseintrags in den Dokumenten nicht zwingend einen medizinischen Eingriff erfordert. Sobald der Geschlechtseintrag in den Dokumenten geändert wurde, ist die Änderung für mindestens ein Jahr wirksam, danach ist eine erneute Anpassung möglich.
Das Gesetz gilt nicht nur für deutsche Staatsbürger. Auch Ausländer mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis können in Deutschland von dem Recht auf Geschlechtsänderung Gebrauch machen. Die Änderungen gelten jedoch nur für Dokumente innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union, während nationale Pässe nach den Gesetzen des Landes der Staatsangehörigkeit geändert werden müssen.
Als das Gesetz in Kraft trat, hatten in Berlin bereits 1.300 Personen einen Antrag gestellt, und es wird mit Warteschlangen vor den Standesämtern gerechnet.
Deutschland ist damit das 17. Land der Welt, das seine Geschlechtervorschriften liberalisiert.
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