Bulgarische Synode bestätigte Absetzung eines Priesters in Sliven

Sitzung der Heiligen Synode in Sofia: Das Leitungsgremium bestätigte den Beschluss des Diözesangerichts von Sliven zur Absetzung eines Priesters. Foto: Patriarchat Sitzung der Heiligen Synode in Sofia: Das Leitungsgremium bestätigte den Beschluss des Diözesangerichts von Sliven zur Absetzung eines Priesters. Foto: Patriarchat

Kirchengericht sieht schwere liturgische Abweichungen und eigenmächtige Änderungen am Glaubensbekenntnis

Die Heilige Synode der Bulgarisch-Orthodoxen Kirche hat die Entscheidung des Diözesangerichts von Sliven bestätigt, einen Gemeindepriester aus dem Klerikerstand zu entlassen. Grundlage war ein kirchenrechtliches Verfahren wegen schwerwiegender Verstöße gegen Liturgie und kirchliche Ordnung. Darüber berichtete das Patriarchat am 12. Februar 2026 auf seiner Webseite.

Nach Angaben des Bulgarischen Patriarchats befasste sich die Synode mit einem Bericht von Metropolit Arsenij von Sliven sowie den Akten des geistlichen Gerichts, das bereits am 11. Februar die Absetzung beschlossen hatte. Die Synode genehmigte den Beschluss gemäß der Kirchenverfassung und bestätigte die Strafe der Niederlegung des Priesteramtes ohne Ausschluss aus der Kirche.

Das Diözesangericht war zu dem Schluss gekommen, dass der Priester eigenmächtig Änderungen an zentralen Texten der orthodoxen Liturgie vorgenommen habe. Dazu gehörten eine abgeänderte Fassung des Nizäno-Konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnisses, Modifikationen im eucharistischen Hochgebet, Veränderungen der Epiklese sowie Abweichungen bei Gebeten und liturgischen Abläufen.

Nach orthodoxem Kirchenrecht dürfen solche Texte nur durch die Gesamtkirche verändert werden. Das Gericht wertete die Eingriffe daher nicht als bloße pastorale Varianten, sondern als schwerwiegende kanonische und ekklesiologische Verfehlungen, die die eucharistische Einheit der Kirche gefährden. Der formale synodale Beschluss wurde in einem Dokument veröffentlicht.

Mit der bestätigten Entscheidung wird der Geistliche aus dem Klerus entlassen und künftig zu den Laien gezählt, bleibt jedoch Mitglied der Kirche, da keine Exkommunikation ausgesprochen wurde. 

Die UOJ berichtete zuvor, dass zwei Athos-Heilige vom Ökumenischen Patriarchat offiziell kanonisiert wurden.
 
 

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