„Eine unter Zwang getroffene Entscheidung ist ungültig“ – Metropolit Mark von Berlin zur UOJ-Recherche

Metropolit Mark, der Phanar-Bericht und das „Vereinigungskonzil“ von 2018. Quellen: Porträt – Der Bote (derbote.online); Konzilsfoto – president.gov.ua via UOJ-Amerika; Dokument – UOJ-Amerika (uoj.news). Collage: UOJ.
Trotz der Brisanz des internen Berichts über das „Vereinigungskonzil“ von 2018, den UOJ-Amerika am 28. September 2026 veröffentlichte, ist der Redaktion bis heute keine offizielle Reaktion des Ökumenischen Patriarchats darauf bekannt. Den Recherchen zufolge verfasste der heutige Metropolit Gregorios von Ankara den Bericht für Patriarch Bartholomäus; damals wirkte er als Diakon in der Delegation des Phanars in Kiew mit. Das Dokument beschreibt die Verhandlungen mit der ukrainischen Staatsführung und den Druck staatlicher Stellen auf die kirchlichen Vertreter. Wie UOJ-Amerika berichtete, blieben die Anfragen der Redaktion an das Patriarchat und Metropolit Gregorios unbeantwortet.
Die veröffentlichten Informationen betreffen jedoch Fragen von Bedeutung für die gesamte orthodoxe Welt: die Einmischung staatlicher Macht in kirchliche Angelegenheiten, die Gültigkeit unter Zwang getroffener Entscheidungen und ihre Folgen für die kirchliche Einheit. Diesen Fragen widmet sich Seine Eminenz, Metropolit Mark von Berlin und Deutschland, Hierarch der ROKA.
Mit dem Segen von Metropolit Mark veröffentlicht die UOJ seine Stellungnahme exklusiv in voller Länge:
Stellungnahme Seiner Eminenz, des Metropoliten Mark von Berlin und Deutschland
Die kürzlich ans Licht gekommenen Informationen über die Hintergründe und Umstände des sog. Vereinigungskonzils vom 15. Dez. 2018, auf dem die unkanonische OKU gegründet wurde, sind – wenn sie stimmen – äußerst verstörend. Das angebliche interne Dokument des Phanar bestätigt einige Gerüchte und Vermutungen, die schon lange kursieren und zeigen erstmals das volle Ausmaß dieser ohnehin skandalösen Vorgänge einer Einmischung in ein fremdes kanonisches Territorium, der Legitimierung von völlig unkanonischen „Hierarchen“ durch einen einfachen Verwaltungsakt und schließlich der Schaffung einer schismatischen Gegenkirche zur kanonischen UOK.
Damals hat der ukrainische Präsident Petr Poroschenko sich an den Ökumenischen Patriarchen mit der Bitte gewandt, eine regierungstreue autokephale Ukrainische Kirche zu schaffen, der sich möglichst viele anschließen sollten.
Kirchenrecht und die kanonische Ordnung interessierten ihn dabei nicht.
Patriarch Bartholomäus I. verkündete daraufhin, dass er seine alte, von seinen Vorgängern im 17. Jh. an Moskau abgegebene kanonische Autorität über die Ukraine geltend mache und sich im Recht sehe, eigenmächtig, ohne die anderen orthodoxen Patriarchate, einschließlich der russischen Mutterkirche, zu befragen oder einzubeziehen, einen Autokephalie-Tomos herauszugeben – und das nicht etwa der kanonischen Ukrainischen Orthodoxen Kirche unter Metropolit Onufirij, sondern einem auf dem „Vereinigungskonzil“ vom 15. Dez. geschaffenen Zusammenschluss aus der schismatischen "Ukrainischen Kirche des Kiewer Patriarchats" und einer Organisation, bei der, wenn man sich die Geschichte ihrer "Weihen" ins Gedächtnis ruft, die Bezeichnung "Kirche" im besten Fall als Ausdruck des eigenen Wunschdenkens zu werten ist – die sog. "Ukrainische Autokephale Orthodoxe Kirche"..
Mit diesem neuen Dokument treten nun neue Details ans Licht, welche Rolle der ukrainische Staat und dessen Sicherheitsbehörden bei der Legitimierung von unbußfertigen Schismatikern gespielt hat.
Gleichzeitig verstört in diesem Dokument die erneut zu Tage tretende Verblendung der Führungsriege des Ökumenischen Patriarchats, welche meint, sie könne sich auf „ewige Privilegien“ berufen (und was ist dann mit dem „ersten“ Rom?), könne als „Mutterkirche“ die Ukrainische Orthodoxe Kirche „belehren“ und könne von ihnen gegründete autokephale Kirchen – ganz gleich ob rechtmäßig oder unrechtmäßig – unter ihre direkte Kontrolle stellen, indem der Ökumenische Patriarch sich als „Garant des Statuts“ festschreiben lässt, und durch viele andere Bestimmungen in seinem nicht verhandelbaren Patriarchal-Tomos diese Kirche ihrer versprochenen Selbstständigkeit rücklings wieder beraubt.
Es muss die Vertreter des Ökumenischen Patriarchats einschließlich des Patriarchen äußerst beschämen, wenn nun öffentlich vorgeführt wird, wie sehr sie sich durch ihr eigenes Verschulden von politischen Kräften des Westens vereinnahmen und nötigen ließen, wider Gewissen, (Kirchen-)Recht und Verstand zu handeln.
Ihr eigener politischer Ehrgeiz, ihr Hunger nach „Privilegien“, die ihnen nicht zustehen, hat sie in diese Falle getrieben.
Es gibt leider zahlreiche Beispiele aus der Geschichte, wie weltliche Politik die Kirche zu Handlungen gegen ihren Willen und gegen die kanonische Ordnung gezwungen hat. Keine Orthodoxe Kirche ist davon völlig frei.
Im Recht gilt, dass Entscheidungen, die unter Zwang getroffen wurden, ungültig sind. Wenn sie sich auch in der Erfahrung als falsch erweisen, sind sie erst recht aufzuheben.
Die OKU hat bis heute, trotz des massiven Drucks auf die Gläubigen und den Klerus der UOK, mutmaßlich wenige aktive Gläubige, kaum Mönchtum, dafür aber diverse Schlägertrupps, die ihr bei der Enteignung von fremdem Kircheneigentum helfen. Sie hat sich als rein politisches Konstrukt erwiesen.
Das weiß auch der Ökumenische Patriarch und es bleibt zu hoffen, dass er von seiner Position vielleicht doch noch abrückt.
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