Zürich erlaubte assistierten Suizid in allen Spitälern und Pflegeheimen

Symbolbild einer kranken Frau im Altenheim. Foto: freepik

Symbolbild einer kranken Frau im Altenheim. Foto: freepik

Im Schweizer Kanton Zürich haben sich die Bürger bei einer Volksabstimmung am 27. September 2026 für eine Ausweitung der Regelungen zum assistierten Suizid ausgesprochen. 68,1 Prozent stimmten für die Gesetzesänderung, 31,9 Prozent dagegen. Damit müssen künftig auch private Spitäler sowie Alters- und Pflegeheime assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten dulden. Ausnahmen gelten weiterhin für psychiatrische Einrichtungen und Gefängnisse. Darüber berichtete hpd.

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Die Entscheidung stößt insbesondere bei christlichen Einrichtungen auf Kritik. Der katholische Bischof Joseph Maria Bonnemain von Chur warnte vor einer zunehmenden „Entmenschlichung“. Kritiker befürchten, dass insbesondere konfessionelle Pflegeheime ihre religiösen und ethischen Grundsätze nicht mehr uneingeschränkt verwirklichen können. Befürworter betonen dagegen das Recht schwer belasteter Menschen, selbst über ihr Lebensende zu entscheiden. Auch die Reformierte Kirche des Kantons Zürich unterstützte die Gesetzesänderung.

Bereits vor der Abstimmung war assistierter Suizid in rund 86 Prozent der Zürcher Alters- und Pflegeheime grundsätzlich zulässig. Lediglich 29 von insgesamt 212 Einrichtungen schlossen ihn vollständig aus. Die neue Regelung betrifft daher vor allem jene Heime, die eine solche Praxis bislang aus religiösen oder ethischen Gründen ablehnten. Eine Verpflichtung für Mitarbeiter, selbst Suizidhilfe zu leisten, ergibt sich daraus nicht.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass die Mehrheit Irlands für eine dreitägige Bedenkzeit vor einer Abtreibung sei.

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