Ukrainischer Anwalt berichtet von Drohungen gegen Kirchenvertreter der UOK

Erzpriester Nikita Tschekman, ein Anwalt der UOK. Foto: Chekmans Facebook-Seite

Rechtsanwalt und orthodoxer Erzpriester Nikita Tschekman berichtet von wiederholten Einschüchterungsversuchen und Gewaltandrohungen gegen die Rechtsvertreter der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche (UOK)⁠. In einer auf Telegram veröffentlichten Erklärung⁠ schilderte er einen Vorfall bei einer Gerichtsverhandlung am Vortag.

Nach Tschekmans Angaben traten dort mehrere Personen aggressiv auf und versuchten, die Anwälte körperlich zu verletzen. Zudem hätten sie ihnen für die nächste Verhandlung offen Gewalt angedroht. Tschekman wirft den Beteiligten vor, als organisierte Gruppe im Auftrag Dritter die Rechtsvertreter der Kirche diskreditieren zu wollen.

„Einzelne Personen bedrohen die Anwälte offen und kündigen einen ‚herzlichen Empfang‘ bei der nächsten Verhandlung an“, erklärte Tschekman. „Wir bewerten diese Äußerungen als Androhung körperlicher Gewalt, als Versuch, Juristen einzuschüchtern, und als rechtswidrige Einflussnahme auf ihre berufliche Tätigkeit.“

Der Anwalt kritisierte außerdem öffentliche Herabwürdigungen, aus seiner Sicht unbelegte Vorwürfe einer Zusammenarbeit mit dem Aggressorstaat sowie Versuche, den Anwälten in provokativer Weise fragwürdige Dokumente auszuhändigen. Auch körperlichen Druck bezeichnete er als unzulässig.

Tschekman betonte, dass Anwälte ihre beruflichen Aufgaben nach Maßgabe des Gesetzes erfüllten. Ihre Rechte müssten unabhängig davon gewahrt werden, wie andere ihre Rechtsauffassung oder ihre Mandanten beurteilten.

„Unabhängig davon, ob jemandem die Rechtsauffassung eines Anwalts oder die Person seines Mandanten gefällt, müssen die beruflichen Rechte und Garantien anwaltlicher Tätigkeit uneingeschränkt eingehalten werden“, sagte er.

Die Rechtsvertreter der UOK bereiten nach seinen Angaben offizielle Eingaben an die Strafverfolgungsbehörden und den Menschenrechtsbeauftragten des ukrainischen Parlaments vor. Zudem wollen sie sich an internationale Menschenrechtsorganisationen wenden. Die zuständigen Organe der anwaltlichen Selbstverwaltung forderten sie auf, den geschilderten Druck rechtlich zu bewerten.

„Wir rufen die Organe der anwaltlichen Selbstverwaltung und die gesamte Anwaltschaft dazu auf, jedem rechtswidrigen Druck auf Anwälte entschieden entgegenzutreten. Solche Handlungen sind in einem Rechtsstaat absolut unzulässig“, erklärte Tschekman abschließend.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass Patriarch Bartholomäus ein Treffen von vier Patriarchaten einberufen hat.

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