Liechtensteiner Landtag stimmt für Fristenregelung bei Abtreibungen

Das Landtagsgebäude in Vaduz. Foto: A. Savin/Wikipedia
Mit 13 zu 12 Stimmen hat der Liechtensteiner Landtag eine Volksinitiative für eine Fristenregelung angenommen. Sie sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten zwölf Wochen zu legalisieren, das Informationsverbot für Ärzte aufzuheben und die Kosten von den Krankenkassen übernehmen zu lassen. Eine ursprünglich mögliche Volksabstimmung im Herbst findet nicht statt, nachdem der Landtag die Vorlage nicht dem Volk vorlegen will. Darüber berichtete das katholische Nachrichtenportal CNA am 8. September 2026.
Das Gesetz ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Erbprinz Alois hatte bereits vor der Abstimmung angekündigt, seine Zustimmung zu verweigern. Nach Artikel 65 der liechtensteinischen Verfassung benötigt ein Gesetz neben der Zustimmung des Landtags die Sanktion des Landesfürsten, die Gegenzeichnung des Regierungschefs und die Veröffentlichung im Landesgesetzblatt.
Das Fürstenhaus begründete die ablehnende Haltung damit, dass bei einer Fristenregelung der Schutz des Lebens nicht ausreichend zur Geltung komme. Alois hatte bereits im Juni erklärt, Liechtenstein müsse auch künftig an einem strafrechtlichen Rahmen mit Indikationenregelung festhalten. Bei grundlegenden Fragen wie dem Schutz des Lebens müsse ein Staatsoberhaupt klar Stellung beziehen und Verantwortung übernehmen, erklärte der Erbprinz.
Auch der Apostolische Administrator des Erzbistums Vaduz, Benno Elbs, kritisierte die geplante Liberalisierung. Die Kirche sorge sich insbesondere um ungeborene Kinder und deren Eltern sowie um Menschen in anderen verletzlichen Lebenssituationen. Lebensschutz müsse mit umfassender Unterstützung für Frauen und Familien verbunden werden, etwa durch Beratung sowie soziale, finanzielle und praktische Hilfen. Elbs verwies zudem darauf, dass Liechtenstein seit einigen Jahren über keine eigene Geburtenstation verfügt.
Die Volksinitiative war Ende Juli mit 4.970 Unterschriften eingereicht worden; erforderlich waren 1.000. Nach bisherigem Recht sind Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar, mit Ausnahmen unter anderem bei Vergewaltigung oder ernster Gefahr für Leben und Gesundheit der Schwangeren. Seit 2015 bleiben Frauen straffrei, wenn sie für einen Schwangerschaftsabbruch ins Ausland reisen.
Die UOJ berichtete zuvor, dass Erzpriester Dionisij Idavajn in der neuen Ausgabe von „Frag den Priester“ über das Leben nach dem Tod, die Seele, das Gericht und die Trauer spricht.
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