Angriff auf Ordensfrau: Israeli wegen Unzurechnungsfähigkeit freigesprochen

Der Angriff auf die Ordensfrau wurde von einer Videoüberwachung dokumentiert. Foto: Screenshot YouTube

Der Angriff auf die Ordensfrau wurde von einer Videoüberwachung dokumentiert. Foto: Screenshot YouTube

Das Jerusalemer Amtsgericht hat einen 36-jährigen israelischen Siedler freigesprochen, der Ende April eine französische Ordensfrau auf dem Zionsberg brutal angegriffen und verletzt hatte. Das Gericht folgte damit der Einschätzung eines Bezirkspsychiaters, wonach sich der Mann zum Tatzeitpunkt in einem psychotischen Zustand befunden und deshalb nicht schuldfähig gewesen sei. Zugleich ordnete es seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik für die höchstmögliche Dauer von sechs Jahren an. Darüber berichtete das katholische Nachrichtenportal domradio.de am 26. August 2026.

Die Ordensfrau, eine Forscherin an der École biblique et archéologique française de Jérusalem, war in der Nähe des Abendmahlssaals von hinten umgestoßen worden und beim Sturz gegen einen Stein geschlagen. Der Angreifer trat anschließend auf sie ein und ließ erst ab, als Passanten einschritten.

Der Mann war nach dem Angriff festgenommen worden. Die Polizei war zunächst von einem rassistisch beziehungsweise religiös motivierten Angriff ausgegangen. Der Tatverdächtige soll die Ordensfrau als Christin erkannt und deshalb angegriffen haben.

Der Anwalt der Ordensfrau, Zaki Sahlia, erklärte, man hätte es vorgezogen, wenn der Angreifer strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und für seine Tat bestraft worden wäre. Der Freispruch und die psychiatrische Unterbringung änderten nichts an der Schwere des Angriffs und dem Leid des Opfers.

Auch der Abt der Jerusalemer Dormitio-Abtei, Nikodemus Schnabel, äußerte sich besorgt über das Urteil. Im Mittelpunkt müsse die Unterstützung des Opfers stehen. Er frage sich zudem, warum aus dem Umfeld des Täters so wenig sichtbare Solidarität zu vernehmen sei.

Mit Blick auf die psychische Erkrankung des Mannes betonte Schnabel, diese dürfe nicht zur Stigmatisierung psychisch kranker Menschen führen. Zugleich könne sie nicht als Erklärung für jeden Übergriff dienen. Die Erkrankung des Täters dürfe „aber auch nicht dazu führen, dass wir ein reales gesellschaftliches Problem aus dem Blick verlieren: Christenhass existiert“.

Die sechsjährige Unterbringung ist laut Gericht die höchstmögliche Dauer und wird nur bei schwerwiegenden Taten angeordnet. Ein psychiatrisches Gremium kann die Dauer aufgrund fachlicher Erwägungen eigenständig verkürzen. Die Einweisung des Mannes erfolgte demnach bereits am Montag.

Die UOJ berichtete zuvor, dass das Orthodoxe Theologische Saint-Serge-Institut in Paris sein Kursangebot für das erste Semester vorstellte.

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