Deutscher Professor Bremer: Allukrainischer Kirchenrat ist ohne UOK nicht repräsentativ

Mitglieder des Allrussischen Kirchenrats und der Familie Roerich sowie eine Delegation des Ökumenischen Rates der Kirchen in Kiew. Foto: vrciro.org.ua

Der emeritierte Professor des Lehrstuhls für Kirchengeschichte und ostchristliche Studien der Universität Münster (Deutschland), Thomas Bremer, veröffentlichte einen Artikel, in dem er bezweifelt, dass der Allukrainische Rat der Kirchen und religiösen Organisationen (VSCiRO) nach dem faktischen Ausschluss der Ukrainischen Orthodoxen Kirche aus seiner Tätigkeit noch seinem Namen entspricht. Darüber berichtete die ukrainische Redaktion der UOJ.

Nach den Worten Bremers war der VSCiRO bei seiner Gründung im Jahr 1996 als interkonfessionelle Plattform zur Erarbeitung einer gemeinsamen Position der religiösen Gemeinschaften in Fragen ihrer Beziehungen zum Staat gedacht. Ihm gehörten die größten Konfessionen der Ukraine an, einschließlich der UOK.

Der Autor merkt an, dass sich die Situation im Jahr 2023 änderte, als der Rat das Handeln des Staates gegenüber der UOK unterstützte. Seinen Worten zufolge wurden hierfür die eigenen Regeln der Organisation verletzt. Insbesondere hätte die UOK im September 2023 satzungsgemäß den Vorsitz im Rat übernehmen müssen, doch ohne ihre Beteiligung und Benachrichtigung wurde das Vorsitzrecht an eine andere religiöse Organisation übertragen.

Bremer weist darauf hin, dass die UOK zwar formal Mitglied des VSCiRO bleibt, jedoch keine Einladungen zu den Sitzungen erhält. Nach Ansicht des Wissenschaftlers stellt eine solche Praxis den repräsentativen Charakter der im Namen des Rates verlautbarten Erklärungen in Frage. Er macht darauf aufmerksam, dass laut Satzung des VSCiRO Beschlüsse einstimmig von allen seinen Mitgliedern gefasst werden müssen. Ebendarum, so der Professor, können Dokumente, die als „Erklärungen der Mitglieder des Rates“ veröffentlicht werden, nicht als die Position aller religiösen Organisationen der Ukraine betrachtet werden, wenn die Ukrainische Orthodoxe Kirche nicht zu ihrer Annahme hinzugezogen wurde.

Der Professor behauptet zudem, dass einige Vertreter religiöser Organisationen im privaten Rahmen Unzufriedenheit mit der entstandenen Situation äußerten, jedoch eine offene Stellungnahme fürchteten. Seinen Worten zufolge verfügen die staatlichen Organe über Mechanismen, um Druck auf die religiösen Gemeinschaften auszuüben, insbesondere durch Entscheidungen im Zusammenhang mit der Mobilisierung der Geistlichen.

Gesondert lenkt Bremer die Aufmerksamkeit auf die Auslandsbesuche von Delegationen des VSCiRO. Seiner Meinung nach müssten westliche Partner berücksichtigen, dass solche Delegationen nicht alle religiösen Gemeinschaften der Ukraine vertreten, da die größte von ihnen – die Ukrainische Orthodoxe Kirche – faktisch von der Arbeit des Rates ausgeschlossen ist.

Als Beispiel führt der Autor den jüngsten Besuch einer Delegation des Ökumenischen Rates der Kirchen in Kiew an. Er merkt an, dass obwohl auf der Website des VSCiRO von einem Treffen mit Vertretern des Ökumenischen Rates der Kirchen berichtet wurde, die UOK nicht dazu eingeladen wurde. Zugleich führten die Vertreter des Ökumenischen Rates der Kirchen ein gesondertes Treffen mit Vertretern der Ukrainischen Orthodoxen Kirche durch.

Zum Abschluss schreibt Bremer, dass die Einhaltung der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit sich nicht nur auf die staatlichen Institutionen erstrecken dürfe, sondern auch auf die Tätigkeit interreligiöser Organisationen, insbesondere im Kontext der europäischen Integration der Ukraine. Nach seiner Überzeugung müssen westliche kirchliche und gesellschaftliche Organisationen die Umstände berücksichtigen, unter denen eine der größten religiösen Gemeinschaften der Ukraine faktisch von der Teilnahme an der Arbeit eines Organs ausgeschlossen ist, das sich als gesamtukrainisch positioniert.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass die Jugend für das Leben zu Pro-Life-Wochenenden in Berlin und Köln eingeladen hatte.

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