Saarland verankert Gottesbezug in seiner Landesverfassung

Das Landtagsgebäude in Saarbrücken, in dem die neue Präambel mit Gottesbezug beschlossen wurde. Foto: Wikipedia

Als letztes deutsches Bundesland hat das Saarland einen allgemeinen Gottesbezug in seine Verfassung aufgenommen. Die Entscheidung fällt mit deutlicher Mehrheit im Landtag und ist Teil eines umfassenden Reformpakets, initiiert von den Fraktionen der SPD und der CDU. Darüber berichtete das katholische Nachrichtenportal CNA am 30. April 2026.

Mit 46 Ja-Stimmen bei drei Gegenstimmen verabschiedete der saarländische Landtag am Mittwoch eine neue Präambel für die Landesverfassung. Darin heißt es: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen […] hat sich das Saarland durch seinen frei gewählten Landtag diese Verfassung gegeben.“ Damit ist das Saarland das letzte Bundesland, das einen solchen Gottesbezug in seinem Verfassungsvorwort aufnimmt.

Die Initiative ging von den Fraktionen von SPD und CDU aus und war Teil eines sogenannten Resilienzpakets. Dieses zusätzliche umfasst neben der neuen Präambel auch Staatsziele gegen Antisemitismus und Antiziganismus sowie Reformen des Verfassungsgerichtshofs.

Unterstützung erhielt der Gottesbezug von juristischer Seite. Der Präsident des saarländischen Verfassungsgerichtshofs, Roland Rixecker, betonte, es handle sich nicht um ein religiöses Bekenntnis, sondern um den Ausdruck von Verantwortung. Auch der Staatsrechtler Christoph Gröpl verwies auf die Bedeutung eines transzendenten Bezugs, der die Fehlbarkeit des Menschen unterstreicht.

Getragen wurde die Änderung zudem von einem interreligiösen Bündnis aus christlichen Kirchen, der jüdischen Gemeinde und muslimischen Verbänden. Kritik kam dagegen von der FDP sowie der Initiative Konfessionsfreier im Saarland, die eine stärkere Trennung von Staat und Religion fordern.

Die UOJ  berichtete  zuvor, dass in Nürnberg die rumänisch-orthodoxe Diözesanversammlung begonnen habe.

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