Strafverfahren und Ausreiseverbot für Oberhaupt der armenischen Kirche
Das Oberhaupt der Armenisch-Apostolischen Kirche, Karekin II. Foto: News armenia.
Am 14. Februar wurde in Jerewan ein Strafverfahren gegen den Katholikos aller Armenier Karekin II. eingeleitet. Dem Oberhaupt der Armenisch-Apostolischen Kirche wird die Behinderung der Vollstreckung eines Gerichtsurteils vorgeworfen, außerdem wurde ihm verboten, das Land zu verlassen. Über die Einleitung des Strafverfahrens informierte der Anwalt des Oberhaupts der Armenischen Kirche, die Information wurde von der Agentur „Novosti-Armenia“ verbreitet.
Nach Angaben des Verteidigers bringt die Generalstaatsanwaltschaft Armeniens die Anklage mit dem Fall des ehemaligen Erzbischofs Geworg (Arman) Sarojan, der zuvor seines Amtes enthoben worden war. Zograbjan präzisierte, dass das Ausreiseverbot bereits in Kraft getreten sei. Seiner Meinung nach könnte dies die Teilnahme des Katholikos an der für den 16. bis 18. Februar in Österreich geplanten Bischofsversammlung verhindern.
Zuvor hatte Karekin II. Sarojan von der Leitung der Diözese Masiazotn entbunden und ihm wegen Verletzung seines Gehorsamsgelübdes das Priesteramt entzogen. Daraufhin wandte sich der Geistliche an das Gericht mit der Forderung, ihn wieder in sein Amt einzusetzen, und das Gericht gab der Klage statt. Sarojan gehörte zu den Bischöfen, die die Initiative des armenischen Premierministers Nikol Paschinjan zur „Erneuerung” der Kirche unterstützten.
Am Vortag erklärte Paschinjan, dass die Abhaltung einer Bischofssitzung außerhalb des Landes darauf abzielen könnte, den Katholikos zusammen mit den Schätzen von Etschmiadsin aus Armenien zu entfernen. Der Premierminister betonte, dass die Behörden dies nicht zulassen würden und gegebenenfalls bereit seien, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.
Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass Robert Amsterdam sowohl die Behörden Armeniens wie die der Ukraine vorgeworfen hat, die Kirche auf bolschewistischer Art zu zerstören.
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