Abtreibungsinitiative „My Voice, My Choice“ sorgte für Kontroversen im EU-Parlament

Im Oktober hatte im EU-Parlament eine Pro-Life-Veranstaltung stattgefunden. Die Organisatoren kritisieren nun, dass trotz anstehender Entscheidungen bei vielen Mitgliedern des zuständigen EU-Ausschusses kein Interesse besteht, kritische Stimmen zu hören.

Im Europäischen Parlament wächst der Streit über die Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“, die einen EU-finanzierten Zugang zu Abtreibungen im Ausland ermöglichen will. Anfang November stimmte der zuständige Ausschuss mit 26 zu 12 Stimmen für einen entsprechenden Resolutionsentwurf. Die Abstimmung folgte nur wenige Wochen nach einer großen Pro-Life-Veranstaltung im Parlament, die am 15. Oktober rund 300 Teilnehmer anzog – die größte ihrer Art seit mehr als zehn Jahren. Darüber berichtete am 19. November 2025 zusammenfassend das katholische Nachrichtenportal CNA.

Die Konferenz der Lebensschützer wurde vom European Centre for Law and Justice (ECLJ) organisiert – einer internationalen NGO, die sich für Menschenrechte, Religionsfreiheit und den Schutz des Lebens einsetzt – und gemeinsam mit dem Netzwerk One of Us durchgeführt. Sechs Frauen schilderten persönliche Erfahrungen mit Abtreibung und kritisierten mangelnde Aufmerksamkeit für psychische Belastungen. Pro-Life-Vertreter warfen dem Parlament vor, kritische Stimmen zu ignorieren; laut ECLJ lehnten viele der zuständigen Ausschussmitglieder Gespräche mit den betroffenen Frauen ab.

Die Abtreibungsinitiative „My Voice, My Choice“ sammelte derweil über eine Million Unterschriften sowie mehr als 900.000 Euro an privaten Geldern. Kritiker befürchten, dass EU-Mittel künftig genutzt werden könnten, um Abtreibungen in Ländern mit liberalerer Gesetzgebung zu finanzieren. Vertreter wie Nicolas Bauer (ECLJ) warnen vor einer politischen „Angleichung durch die Hintertür“, die nationale Kompetenzen unterlaufen könnte.

Die Initiative „My Voice, My Choice“ tritt nun in die nächste institutionelle Phase ein: Für den 2. Dezember ist eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament angesetzt, bei der die Organisatoren ihre Positionen gegenüber Abgeordneten, der EU-Kommission und weiteren Interessengruppen vorstellen. Diese Anhörung ist ein regulärer Schritt im Verfahren einer Europäischen Bürgerinitiative. Anschließend muss die Europäische Kommission eine offizielle Stellungnahme abgeben – allerdings ohne Verpflichtung, einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen. Sie kann Maßnahmen vorschlagen, Alternativen prüfen oder die Initiative ablehnen und muss ihre Entscheidung öffentlich begründen.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass in den USA in diesem Jahr mehr als 60 Abtreibungskliniken geschlossen haben.

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