Die GESS nannte die Kiewer Metropolie der UOK als mit Moskau verbunden
Leitung der GESS. Foto: Webseite der GESS
Am 27. August 2025 hat die Staatliche Dienststelle für ethnopolitische Fragen und Gewissensfreiheit beschlossen, die Kiewer Metropolie der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche als mit Moskau verbunden anzuerkennen. Der entsprechende Erlass wurde vom Leiter der GESS, Viktor Jelenskyj, unterzeichnet.
In der Mitteilung auf der Website der GESS heißt es, dass die Behörde nach Untersuchungen ihrer Beamten Anzeichen für eine Zugehörigkeit der Metropolie der UOK zur ROK festgestellt habe, was einen Verstoß gegen das Gesetz der Ukraine „Über die Gewissensfreiheit und religiöse Organisationen“ darstelle. In diesem Zusammenhang hat die GESS der Kiewer Metropolie der UOK eine Anordnung zur Beseitigung des Gesetzesverstoßes erteilt.
„Da es keine Gründe für die Schlussfolgerung gibt, dass die Verstöße beseitigt wurden oder die Anordnung gemäß Artikel 16 Absatz 15 des Gesetzes fehlerhaft war, oder dass die Anordnung gemäß Artikel 16 Absatz 17 des Gesetzes zurückgezogen wurde, hat die GESS die Metropolie Kiew als Organisation anerkannt, deren Tätigkeit in der Ukraine verboten ist“, heißt es in der Mitteilung.
Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass Jelenskyj bereit war, der Metropolie der UOK weitere 60 Tage für den „Bruch mit Moskau“ zu geben.
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