UNO-Bericht: Der Druck der Behörden auf die UOK hört nicht auf

UN. Foto:ukraine.un.org

Der Druck der Behörden auf die Ukrainische Orthodoxe Kirche hält an, so ein Bericht des Büros des UNO-Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) für den Zeitraum vom 1. Juni bis 31. August 2024. In dem Bericht werden zahlreiche Fälle von Gerichtsurteilen und Verhaftungen von Geistlichen der UOK angeführt, was in internationalen Menschenrechtskreisen für Besorgnis sorgt. In dem Bericht werden insbesondere die folgenden Fälle von Verletzungen der Rechte von Gläubigen der UOK dokumentiert:

Verbote der Tätigkeit der UOK

Das OHCHR dokumentierte das Vorgehen des Bezirksverwaltungsgerichts Lemberg, das am 17. Juni 2024 die Entscheidung des Stadtrats von Drohobytsch bestätigte, die Aktivitäten der UOK in diesem Gebiet aus Gründen der nationalen Sicherheit zu verbieten. Wie die UNO feststellt, hat das Gericht jedoch nicht erklärt, „wie das Verbot als notwendig und verhältnismäßig zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung angesehen wurde“. In der Zwischenzeit sind seit Februar 2022 mindestens sieben ähnliche Gerichtsentscheidungen ergangen, von denen fünf endgültig rechtskräftig geworden sind.

Verhaftungen und Druck auf Geistliche

Am 22. Juni 2024 wurde Metropolit Jonathan (Jeleckikh) von Tultschyn und Bratslav im Rahmen eines Gefangenenaustauschs mit Russland freigelassen, obwohl das Berufungsgericht von Winnyzja zuvor seine fünfjährige Haftstrafe wegen „Rechtfertigung des bewaffneten Konflikts“ bestätigt hatte. Dem Bericht zufolge wurden die Geistlichen der UOK unter Druck gesetzt, sich schuldig zu bekennen und dem Austausch mit Russland zuzustimmen“.

Metropolit Arsenij und andere Fälle

Metropolit Arsenij, der sich seit 114 Tagen in Untersuchungshaft befindet, droht eine Verlängerung seiner Haft bis zum 13. Oktober. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren nach dem Artikel über die „Verbreitung von Informationen über die Bewegung der AFU“ eingeleitet, das zu einer achtjährigen Haftstrafe führen kann.

Verabschiedung des Gesetzes Nr. 3894-IX

Am 20. August 2024 verabschiedete die Werchowna Rada der Ukraine ein Gesetz zum Verbot der Aktivitäten der Russisch-Orthodoxen Kirche und anderer mit ihr verbundener religiöser Organisationen. Das Gesetz verbietet auch alle religiösen Vereinigungen, die zur „Propagierung der Ideologie der russischen Welt“ genutzt werden können. Dies gibt dem OHCHR Anlass zur Sorge, da internationale Standards die nationale Sicherheit nicht als Grundlage für die Einschränkung der Religionsfreiheit anerkennen.

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