Armenische Justiz überwies Strafverfahren gegen Katholikos Garegin II. an das Gericht
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Kirchenoberhaupt und sechs Bischöfen vor, die Umsetzung eines zivilgerichtlichen Beschlusses zu einer Amtsenthebung behindert zu haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft Armeniens hat das Strafverfahren gegen den Katholikos aller Armenier, Garegin II., und sechs Bischöfe der Armenischen Apostolischen Kirche an das Gericht weitergeleitet. Die Anklage hängt mit der Weigerung der Hierarchen zusammen, sich einem Beschluss des weltlichen Gerichts zu unterwerfen, das sich in Fragen der Aberkennung der Priesterwürde eingemischt hat. Darüber berichtet die ukrainische Redaktion der UOJ.
Die Ermittler übergaben die Akten des Falls an das Gericht der allgemeinen Gerichtsbarkeit des Gebiets Armawir. Der Katholikos und eine Gruppe hochrangiger Geistlicher wurden der Behinderung der Vollstreckung eines Gerichtsaktes beschuldigt. Als Zurückhaltungsmaßregel wurde dem Oberhaupt der AAK und den übrigen Beschuldigten des Falls das Verlassen des Staatsgebiets verboten.
Die Strafverfolgung begann wegen eines Konflikts um das ehemalige Oberhaupt der Diözese Masiazotn, Bischof Geworg Sarojan. Im Januar 2026 wurde er durch Erlass des Katholikos Garegin II. seines Amtes enthoben, doch Sarojan weigerte sich, sich zu fügen, und betrachtete sich weiterhin als regierenden Erzhirten. Danach wurde dem Hierarchen die Würde aberkannt, doch er wandte sich an das Zivilgericht und erwirkte die Annahme von Sicherungsmaßnahmen. Faktisch erklärte das weltliche Gericht den innerkirchlichen kanonischen Beschluss für ungesetzlich.
Die Ermittlung behauptet, dass Garegin II. und eine Reihe von Erzhirten die Vollstreckung dieser gerichtlichen Maßnahmen behindert zu haben. In die Liste der Beschuldigten wurden neben dem Katholikos die Bischöfe Makar Hakobjan, Ownan Hakobjan, Muschegh Babajan, Wahan Owannisjan sowie die Erzbischöfe Natan Owannisjan und Hajkasun Nadscharjan aufgenommen.
Dabei hoben die Vertreter von Etschmiadsin hervor, dass die Fragen der Ernennung und der Aberkennung der Würde ausschließlich zur kanonischen Jurisdiktion der Kirche gehörten und nicht von weltlichen Gerichten überprüft werden könnten.
Die Verteidigung des Katholikos nannte die Strafverfolgung ungesetzlich und politisch motiviert. Für den Fall eines Schuldspruchs droht den Hierarchen eine Strafe bis hin zu einer tatsächlichen Gefängnisstrafe.
Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass eine Petition die Phanar-Gemeinde in New York zur Absage des Selenskyj-Dinners aufgefordert hatte.