„Marsch fürs Läbe“ beharrt auf Zürcher Innenstadt als Kundgebungsort
Organisatoren legen Rechtsmittel gegen geplante Verlegung nach Oerlikon ein und verweisen auf das Demonstrationsrecht
Die Organisatoren des „Marsch fürs Läbe“ halten an ihrem Plan fest, die Lebensschutzkundgebung am 19. September 2026 in der Zürcher Innenstadt abzuhalten. Nachdem die Stadt Zürich die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen stattdessen nach Oerlikon im Norden der Stadt verlegen will, haben die Veranstalter gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt, wie das katholische Nachrichtenportal kath.net am 26. Juni 2026 berichtete.
Grundlage des Standortkonflikts ist eine polizeiliche Risikoeinschätzung, die den Marsch erneut als Veranstaltung mit erhöhtem Sicherheitsrisiko einstuft. Die Organisatoren weisen dies zurück und betonen, die Kundgebung sei seit 16 Jahren friedlich verlaufen. Gewalt gehe nicht von den Teilnehmern, sondern von angekündigten Gegendemonstrationen aus. Diese dürften nach ihrer Auffassung keine Einschränkung der Versammlungsfreiheit rechtfertigen.
Zugleich verweisen die Veranstalter auf die gesellschaftliche Bedeutung der Themen Schwangerschaftskonflikte und Abtreibungen. Gerade kontroverse Anliegen müssten im öffentlichen Raum sichtbar sein und diskutiert werden können. Eine Bewilligung für die Zürcher Innenstadt entspreche daher den Grundrechten und einer gleichberechtigten Demonstrationspraxis, wie sie nach Angaben der Organisatoren auch in Städten wie Wien, Berlin und Paris üblich sei.
Die UOJ berichtete zuvor, dass die deutsche Lebensrechtsorganisation ALfA und die britische SPUC Projekte zum Schutz ungeborener Kinder und schwangerer Frauen fördern wollen.