Finnische Ex-Ministerin zieht nach „Hassrede“-Urteil vor Menschenrechtsgericht

Päivi Räsänen kündigt an, ihr „Hassrede“-Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüfen zu lassen. Hintergrund ist die Veröffentlichung einer christlichen Broschüre. Foto: ADF International

Nach einer Verurteilung durch Finnlands Oberstes Gericht wegen einer christlichen Broschüre will die frühere Innenministerin Päivi Räsänen den Rechtsweg auf europäischer Ebene beschreiten. Der Fall gilt als richtungsweisend für den Umgang mit Religions- und Meinungsfreiheit in Europa. Darüber berichtete das katholische Nachrichtenportal CNA am 8. Mai 2026.

Das Oberste Gericht Finnlands hatte Räsänen im März 2026 mit knapper Mehrheit wegen „Aufwiegelung gegen eine Minderheitsgruppe“ schuldig gesprochen. Grundlage war eine kirchliche Broschüre aus dem Jahr 2004, deren Inhalte nach Auffassung des Gerichts beleidigend seien. Zugleich bestätigten die Richter einen früheren Freispruch in Bezug auf einen Bibel-Tweet von 2019. Neben Geldstrafen ordnete das Gericht an, die beanstandeten Passagen aus der Öffentlichkeit zu entfernen und zu vernichten.

Räsänen kritisierte das Urteil scharf und sieht darin einen gefährlichen Präzedenzfall. Sie argumentiert, die Entscheidung verletze das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und betreffe nicht nur Finnland, sondern ganz Europa. Unterstützt wird sie von der Organisation ADF International, die ihre Klage vor dem Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte vorbereitet.

Mitverurteilt wurden auch Juhana Pohjola sowie die Luther-Stiftung als Herausgeber der Schrift. Pohjola äußerte sich besorgt über staatliche Eingriffe in religiöse Lehre und sieht in dem Urteil eine Form von Zensur. Auch er will den Fall vor das Straßburger Gericht bringen.

Der Rechtsstreit hat eine längere Vorgeschichte: Nachdem Räsänen 2021 angeklagt worden war, hatten zwei Untergerichte sie zunächst vollständig freigesprochen. Erst nach Berufung der Staatsanwaltschaft kam es zur Verurteilung durch das Oberste Gericht. Obwohl dieses selbst feststellte, dass die Broschüre keine Gewaltaufrufe enthalte, sah es den Straftatbestand dennoch als erfüllt an.

Die UOJ berichtete zuvor, dass der Verlag Hagia Sophia die erste orthodoxe Bibelübersetzung auf Deutsch verlegt.

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