US-Gesundheitsministerium stärkte Gewissensrechte im Gesundheitswesen
Symbolbild eines Embryos im Bauch einer Frau. Foto: Kath.net
Das US-Gesundheitsministerium hat den Bundesstaat Illinois dazu aufgefordert, eine Vorschrift zu überarbeiten, die Ärzte und Klinikpersonal verpflichtet, Patientinnen an Abtreibungseinrichtungen zu überweisen. Nach Einschätzung der Behörde verstößt die Regelung gegen die Gewissens- und Religionsfreiheit, weil sie keine Ausnahmeregelung für Beschäftigte vorsieht, die Schwangerschaftsabbrüche aus ethischen oder religiösen Gründen ablehnen. Darüber berichtete Kath.net.
Im Fokus steht ein Gesetz von 2016, das die Gewissensfreiheit im Gesundheitswesen festschreibt. Das Ministerium argumentiert, die Überweisungspflicht zu Abtreibungen verstoße gegen geltendes Bundesrecht, wonach Ärzte und Pflegekräfte vor beruflichen Nachteilen aufgrund ethischer oder religiöser Überzeugungen geschützt werden müssen.
Der Bundesstaat Illinois hat nun 30 Tage Zeit, die umstrittene Regelung zu ändern. Sollte er der Aufforderung nicht nachkommen, droht der Entzug von Bundesmitteln für das Gesundheitswesen. Der Streit zeigt exemplarisch die anhaltenden Auseinandersetzungen in den USA um die Abwägung zwischen Gewissensfreiheit von Ärzten und dem Zugang zu reproduktiven Angeboten.
Zuvor hat die UOJ berichtet, dass das EU-Parlament ein Signal für Anerkennung von Transfrauen setzte.
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