EGMR prüft Fälle zur Ausweisung und Einreiseverbot von Christen in die Türkei
Gebäude des EGMR. Foto: freie Quellen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die türkischen Behörden über eine Reihe von Beschwerden bezüglich der Ausweisung und Einreiseverweigerung ausländischer Christen informiert und um offizielle Erklärungen zu diesen Fällen gebeten. Dies berichtet Christian Today.
Es handelt sich um mindestens 20 Fälle, zu denen das Straßburger Gericht ein Verfahren eingeleitet hat. Seit 2020 wurden mehr als 200 ausländische christliche Geistliche aus der Türkei ausgewiesen, was insgesamt etwa 350 Personen betraf. Vielen von ihnen wurde anschließend aus Gründen der „nationalen Sicherheit“ die Wiedereinreise in das Land verboten.
Nach Angaben von Juristen waren von den Beschränkungen Pastoren, Lehrer, Missionare und andere Vertreter protestantischer Gemeinden betroffen, von denen einige seit Jahrzehnten in der Türkei lebten. Infolgedessen blieb eine ganze Reihe von Gemeinden ohne seelsorgerische Betreuung. Die Anwältin der Kläger, Lidia Rieder, erklärte, dass die friedliche Teilnahme am kirchlichen Leben nicht als Sicherheitsbedrohung angesehen werden könne und dass die ausgewiesenen Personen keinen Zugang zu den Anklagedokumenten und keine Möglichkeit gehabt hätten, ihre Rechte umfassend zu verteidigen.
Menschenrechtsaktivisten weisen darauf hin, dass die untersuchten Fälle auf eine systematische Diskriminierung von Christen im Land hindeuten könnten. In zuvor veröffentlichten Berichten wurden Fälle von administrativen Beschränkungen, Angriffen auf Kirchen und Schwierigkeiten bei der Registrierung religiöser Vereinigungen sowie die Beschlagnahmung von Kircheneigentum erwähnt. Es wird erwartet, dass die Position des EGMR zu einem wichtigen Maßstab für den Schutz der Religionsfreiheit in der Türkei wird.
Zuvor hatte die UOJ darüber berichtet, dass die Türkei mutmaßlich Anschläge auf Kirchen zur Weihnachtszeit verhindert habe.
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