Interationale Anwalt der UOK wird zum Verteidiger der Armenischen Kirche

Robert Amsterdam. Foto: UOJ

Der internationale Menschenrechtsanwalt Robert Amsterdam, der die Ukrainische Orthodoxe Kirche verteidigt, vertritt nun auch die Armenische Apostolische Kirche. Trotz Drohungen der armenischen Behörden, ihm die Einreise in das Land zu verweigern, reist der Anwalt am 11. August 2025 nach Jerewan, berichtet die Website der Anwaltskanzlei Amsterdam & Partners.

Amsterdam vertritt nun die Armenische Apostolische Kirche, deren oberste Hierarchen in den letzten Monaten öffentlichen Angriffen, rechtlichen Schikanen und offener staatlicher Einmischung in kirchliche Angelegenheiten durch die Behörden ausgesetzt waren.

Die Pressestelle der Anwaltskanzlei schreibt, dass die Sicherheitskräfte es auf den höchsten Klerus der Kirche abgesehen hätten, darunter bspw. der Festnahmeversuch von Erzbischof Mikael Ajapahian in Mutterkathedrale von Etschmiadsin und die politisch motivierte Inhaftierung von Erzbischof Bagrat Galstanian.

Bei Amsterdam & Partners heißt es, dass ein Einreiseverbot für Amsterdam seitens Armenien eine schwerwiegende Verletzung der Verpflichtungen der Regierung nach dem internationalen Menschenrecht wäre, siehe: Artikel 14 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte garantiert das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, einschließlich des Rechts, einen Anwalt nach Wahl zu haben.

Es sei daran erinnert, dass Amsterdam den Republikanern in den USA mitgeteilt hat, dass die Ukraine die Religionsfreiheit gewährleisten muss.

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