Gericht hat die Anhörung im Fall der Vertreibung der Mönche aus der Unteren Höhlenkloster ausgesetzt

Sitzung des Gerichts zum Fall der Unteren Höhlenkloster. Foto: Telegram-Kanal des Kiew-Petschersk-Lavra-Klosters

Am 27. Januar fand eine Sitzung des Obersten Wirtschaftsgerichts von Kiew im Fall der Vertreibung der Mönche des Kiew-Petschersk-Lavra-Klosters statt.

Bei der Anhörung um 13:00 Uhr wurde die Klage des Nationalen Museums „Kiew-Petschersk-Lavra“ gegen das Kloster wegen der Vertreibung der Brüder aus der Unteren Höhlenkloster verhandelt. Die Anwälte des Klosters beantragten die Aussetzung des Verfahrens, da im gleichen Gericht bereits eine andere Klage zum einseitigen Vertragsbruch über die Nutzung des Gebiets der Unteren Höhlenkloster anhängig ist. Das Gericht gab diesem Antrag statt und setzte das Verfahren aus.

Der Anwalt des Kiew-Petschersk-Lavra-Klosters, Erzpriester Nikita Tschekman, erklärte: „Liebe Freunde, gute Nachrichten aus dem Obersten Wirtschaftsgericht von Kiew! Die Anhörung im Fall der Vertreibung des Klosters wurde ausgesetzt, bis der Fall des einseitigen Vertragsbruchs über die Nutzung der Unteren Höhlenkloster vollständig verhandelt ist! Dank sei Gott für alles!“

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