In Bamberg hebt Gericht Urteil gegen Verleger wegen Politiker-Memes auf
Eine satirischer Beitrag, in der die ehemalige Innenministerin vorkommt, wurde Gegenstand eines Berufungsverfahrens.
Am 15. Januar 2026 hat das Landgericht Bamberg den Verleger des politisch stark polarisierenden Online-Portals Deutschland-Kurier, David Bendels, in zweiter Instanz freigesprochen und damit ein früheres Urteil aufgehoben hat. Darüber berichtete Bild.
Anlass des Verfahrens war ein im Jahr 2024 veröffentlichter Meme, der die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser in zugespitzter Form darstellte. Nach der Veröffentlichung auf der Plattform X hatte Faeser rechtliche Schritte eingeleitet.
In der ersten Instanz war Bendels vom Amtsgericht Bamberg wegen Ehrverletzung nach Paragraf 188 StGB verurteilt worden. Dieser Paragraf gewährt Amtsträgern einen besonderen Ehrschutz. Das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe, eine Geldauflage und die Pflicht zu einer öffentlichen Entschuldigung. Dieses Urteil hatte eine kontroverse Debatte ausgelöst, in der auch aus der Politik Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Strafe geäußert wurden.
In der Berufungsverhandlung gelangte das Landgericht zu einer gegenteiligen Rechtsauffassung. Es sah in dem Beitrag zwar eine Provokation mit scharfer Formulierung, erkannte ihn aber als von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit als rechtlich zulässig an. In der Folge wurde das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und der Angeklagte freigesprochen. Während das betroffene Medium den Freispruch öffentlich begrüßte, ließ Nancy Faeser den Richterspruch unkommentiert.
Zuvor hat die UOJ berichtet, dass der Primas von Albanien Gespräche mit der EU in Brüssel führte.